Als vormaliger Richter (unter anderem beim Landgericht in Zivilsachen und beim Verwaltungsgericht in einer Kammer für Bausachen und Denkmalschutz), Staatsanwalt und Unternehmensjurist bietet Rechtsanwalt Grade bewährte juristische Fachkompetenz und hohe Qualität zu moderaten Kosten, orientiert an den Bedürfnissen kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie von Privatpersonen. Die Interessengebiete liegen unter anderem im öffentlichen Bau- und Umweltrecht (beispielsweise: Bauordnungen der Länder, BauGB, BImSchG, AwSV), allgemeinen Zivilrecht (einschließlich Vertragsgrecht) und in der Prozessführung.
Rechtsanwalt Christian Grade war unter anderem als Richter und Staatsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Sein Vorgehensweise ist methodisch und geprägt davon, Lösungen zu durchdenken und Strukturen zu erfassen. Die Sprache ist auf den Einzelfall zugeschnitten. Als Unternehmensjurist konnte er weitere Erfahrungen sammeln.

Die Digitalisierung ist eine Tatsache. Tabellenkalkulation, OCR, Webcam und Spracherkennung, all das ist schwer wegzudenken und gibt es schon lange. In der Vergangenheit hat der Inhaber einiges mit VBA probiert. Seitdem hat sich etwas getan. Generative Transformer wie ChatGPT sind noch recht neu und schon gegenwärtig selbst lokal zu beeindruckenden Leistungen fähig. Doch bedrucktes Papier, Fachbücher und selbst der Taschenrechner haben weiterhin ihre Berechtigung. In dieser Kanzlei bleibt der Drucker in Betrieb und kommt nicht aus der Übung. Gleiches gilt für den Inhaber, der sich nicht auf ChatGPT & Co. verlassen kann und will.
In der Vergangenheit erfolgreich absolvierte Kurse (jeweils mit Klausur) auf den Gebieten Buchhaltung, Steuern, Rechnungswesen oder Mathematik für Betriebswirte, Englischkenntnisse nach C1/C2 (ESFET) machen aus einem Juristen zwar keinen Betriebswirt und keinen Fachmann; Wissen ist flüchtig. Doch der erfolgreiche Blick über den Tellerrand macht es manchmal leichter, sich auf Fragen aus Wirtschaft und Technik einzustellen und eine gemeinsame Sicht zu finden.
| Gebühr | Wertgebühr | Betrag |
|---|---|---|
| Beispiel bei einer gerichtlichen Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Das Beispiel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot. | ||
| Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 1,3 (Schwellengebühr) | 460,85 € |
| Terminsgebühr, Nr. 3104 VV | 1,2 (Schwellengebühr) | 425,40 € |
| Post- und Telekommunikation, Nr. 7002 VV | 20 %, höchstens 20,- € | 20 € |
| Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | entfällt bei Kleinunternehmer im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung, sonst 19 % | - |
| Summe umsatzsteuerfrei | 886,25 € | |
| Gebühr | Wertgebühr | Betrag |
|---|---|---|
| Beispiel bei einer außergerichtlichen Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Das Beispiel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot. | ||
| Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV | 1,3 (Schwellengebühr) | 460,85 € |
| Post- und Telekommunikation, Nr. 7002 VV | 20 %, höchstens 20,- € | 20 € |
| Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | entfällt bei Kleinunternehmer im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung, sonst 19 % | - |
| Summe umsatzsteuerfrei | 480,85 € | |
| Gebühr | Wertgebühr | Betrag |
|---|---|---|
| Beispiel bei einer außergerichtlichen Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Das Beispiel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot. | ||
| Beschränkung auf Schreiben einfacher Art, Nr. 2303 VV | 0,3 | 27,90 € |
| Post- und Telekommunikation, Nr. 7002 VV | 20 %, höchstens 20,- € | 5,58 € |
| Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | entfällt bei Kleinunternehmer im Zeitpunkt der Bewerkung der Leistung, sonst 19 % | - |
| Summe umsatzsteuerfrei | 33,48 € | |
| Tätigkeit | Satz | Einheit |
|---|---|---|
| Beispiel bei einer außergerichtliche Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot. Es gilt das bei Mandatserteilung konkret vereinbarte Verzeichnis. | ||
| Grundgebühr | 25 € | pauschal |
| Lesen und Verarbeiten der Unterlagen, Dokumente etc. | 30 € | Stunde |
| Besprechung, Rücksprache, Korrespondenz | 30 € | Stunde |
| Rechtsprüfung außergerichtlich | 50 € | Stunde |
| Schriftsatz außergerichtlich | 50 € | Stunde |
| Dokumentenpauschale, Auslagen | nach RVG | |
| Umsatzsteuer (entfällt bei Kleinunternehmer) | 19 % | - |
| Korrekturen | ||
| Kostenlimit | Vereinbarungssache | |
| Erhöhung auf Mindestgebühr RVG | Eine geringere als die gesetzliche Vergütung ist wirksam, sofern sie noch angemessen hoch ist. Eine Vergleichsberechnung nach Abschluss der Angelegenheit wird uU notwendig. | |
| Tätigkeit | Satz | Einheit |
|---|---|---|
| Beispiel bei einer gerichtliche Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot. Es gilt das bei Mandatserteilung konkret vereinbarte Verzeichnis. | ||
| Grundgebühr (sofern nicht bereits außergerichtlich beauftragt) | 25 € | pauschal |
| Lesen und Verarbeiten der Unterlagen, Dokumente etc. | 30 € | Stunde |
| Besprechung, Rücksprache, Korrespondenz | 30 € | Stunde |
| Rechtsprüfung gerichtlich | 50 € | Stunde |
| Klage, Antrag, Beschwerde, Eilrechtschutz u.dgl. m. | 80 € | Stunde |
| Rechtsprüfung 2. Instanz oder höher, EU-Recht od. sonstige besondere Schwierigkeit | 100 € | Stunde |
| Dokumentenpauschale, Auslagen | nach RVG | |
| Umsatzsteuer (entfällt bei Kleinunternehmer) | 19 % | - |
| Korrekturen | ||
| Kostenlimit | Vereinbarungssache | |
| Erhöhung auf Mindestgebühr RVG | Für gerichtliche Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Das RVG sieht zahlreiche Gebührentatbestände und Anrechnungsregelungen vor, so dass eine Darstellung an dieser Stelle nicht möglich ist. | |
| Tätigkeit | Satz | Einheit |
|---|---|---|
| Beispiel bei einer gerichtliche Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten mit besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten oder sonstigen Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot. Es gilt das bei Mandatserteilung konkret vereinbarte Verzeichnis. | ||
| Grundgebühr (sofern nicht bereits außergerichtlich beauftragt) | 25 € | pauschal |
| Lesen und Verarbeiten der Unterlagen, Dokumente etc. | 40 € | Stunde |
| Besprechung, Rücksprache, Korrespondenz | 50 € | Stunde |
| Rechtsprüfung | 75 € | Stunde |
| Klage, Antrag, Beschwerde, Eilrechtschutz u.dgl. m. | 100 € | Stunde |
| Rechtsprüfung 2. Instanz oder höher, EU-Recht od. sonstige besondere Schwierigkeit | 125 € | Stunde |
| Dokumentenpauschale, Auslagen | nach RVG | |
| Umsatzsteuer (entfällt bei Kleinunternehmer) | 19 % | - |
| Korrekturen | ||
| Kostenlimit | Vereinbarungssache | |
| Erhöhung auf Mindestgebühr RVG | Für gerichtliche Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Das RVG sieht zahlreiche Gebührentatbestände und Anrechnungsregelungen vor, so dass eine Darstellung an dieser Stelle nicht möglich ist. | |
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