Ja, die Anfrage selbst ist grundsätzlich unverbindlich und ist damit kostenlos. Sie wird mit einem Angebot beantwortet.
Nur wenn ein Auftrag zustande kommt, wird der Rechtsanwalt tätig und es entsteht ein Vergütungsanspruch.
Bei einer laufenden Geschäftsverbindung kann der Auftrag auch sofort angefragt und angenommen werden.
Kostenlose Leistungen von Substanz müssen letztlich anderweitig gedeckt oder von anderen Kunden mitbezahlt werden. Das entspricht nicht dem Profil dieser Kanzlei.
Die eigentliche Kernleistung ist abhängig von den Fähigkeiten des Rechtsanwalts, wieviel Zeit zur Verfügung steht und welche Arbeitsmittel eingesetzt werden.
Insoweit sind die Preise kostendeckend.
Jederzeitige Erreichbarkeit, ein Sekretariat oder ein Vorzimmer finden Sie aber nicht.
Der Schwerpunkt liegt in der Leistung, für die Sie einen Rechtsanwalt brauchen oder wollen.
Ein oberes Kostenlimit kann und wird meist vereinbart werden. Dieses beruht auf einer überschlägigen Schätzung des Aufwandes.
Ja. Man kann Arbeitsergebnisse nahezu stets hinterfragen, ändern, modifizieren, mehrfach absichern und verbessern. Es gilt, das Optimum zu treffen.
Rechtsanwalt Grade hat unter anderem knapp 10 Jahre als Berufsrichter gearbeitet. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt führt zu einer anderen Sicht auf die gleichen Fragestellungen.
Rechtsanwalt Grade ist kein Fachanwalt, sondern durch die Jahre in der Justiz ein Allrounder geblieben.
Ein Rechtsanwalt und Jurist ist bereits ein Spezialist für die Rechtsberatung und die Rechtsanwendung. Wer die zwei Staatsprüfungen bestehen will, muss ein breites Kerngebiet sowie die Bearbeitung neuer Rechtsprobleme beherrschen. Die Schere bei den Prüfungsergebnissen geht weit auseinander. Rechtsanwalt Grade bewegte sich im Bereich der besten 10-20 % der Absolventen. Beim Landgericht musste er sich fachlich nicht vor den Kollegen verstecken, auch nicht bei der Staatsanwaltschaft oder beim Verwaltungsgericht.
Eine Fachanwaltschaft ist vom Umfang des Sonderwissens und vom fachlich erforderlichen Anspruch nicht annähernd mit einem Abschluss zu vergleichen. Nach meiner Erfahrung aus einigen Jahren in der Justiz ist oft nach sehr kurzer Zeit das allgemeine fachliche Können weit wichtiger als die Erfahrung in einer Nische. Ein guter Allrounder ist stets besser als ein Spezialist mit schwächerem Hintergrund.
Manche Spezialisierung und Fachanwaltschaft ist betriebswirtschaftlich gut zu erklären, verständlich und weil es eben Titel geben muss. Eine Fachanwaltschaft für einzelne Schuldverhältnisse des BGB, für Abschnitte im HGB, das Verwaltungsrecht oder für das Verkehrsrecht halte ich grundsätzlich für fragwürdig und fachlich schwer zu rechtfertigen.
Das vorausgeschickt, gibt es echte Sonderrechtsgebiete, Querschnittsgebiete und Teilrechtsgebiete, die so komplex oder so ungewöhnlich sind, dass eine Beschränkung hierauf fachlich eine wirkliche Spezialisierung darstellt. Und natürlich gibt es die hochtalentierten Kollegen, die sich auf ein Gebiet konzentrieren und dieses dominieren.