Kanzlei für Verwaltungsrecht und Zivilrecht

Als vormaliger Richter (unter anderem beim Landgericht in Zivilsachen und beim Verwaltungsgericht in einer Kammer für Bausachen und Denkmalschutz), Staatsanwalt und Unternehmensjurist bietet Rechtsanwalt Grade bewährte juristische Fachkompetenz und hohe Qualität zu moderaten Kosten, orientiert an den Bedürfnissen kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie von Privatpersonen. Die Interessengebiete liegen unter anderem im öffentlichen Bau- und Umweltrecht (beispielsweise: Bauordnungen der Länder, BauGB, BImSchG, AwSV), allgemeinen Zivilrecht (einschließlich Vertragsgrecht) und in der Prozessführung.

Einzelheiten / FAQ

Kanzlei

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Christian Grade war unter anderem als Richter und Staatsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Sein Vorgehensweise ist methodisch und geprägt davon, Lösungen zu durchdenken und Strukturen zu erfassen. Die Sprache ist auf den Einzelfall zugeschnitten. Als Unternehmensjurist konnte er weitere Erfahrungen sammeln.

Rechtsanwalt Christian Grade

Arbeitsmittel – traditionell und modern

Die Digitalisierung ist eine Tatsache. Tabellenkalkulation, OCR, Webcam und Spracherkennung, all das ist schwer wegzudenken und gibt es schon lange. In der Vergangenheit hat der Inhaber einiges mit VBA probiert. Seitdem hat sich etwas getan. Generative Transformer wie ChatGPT sind noch recht neu und schon gegenwärtig selbst lokal zu beeindruckenden Leistungen fähig. Doch bedrucktes Papier, Fachbücher und selbst der Taschenrechner haben weiterhin ihre Berechtigung. In dieser Kanzlei bleibt der Drucker in Betrieb und kommt nicht aus der Übung. Gleiches gilt für den Inhaber, der sich nicht auf ChatGPT & Co. verlassen kann und will.

Wirtschaft und Technik

In der Vergangenheit erfolgreich absolvierte Kurse (jeweils mit Klausur) auf den Gebieten Buchhaltung, Steuern, Rechnungswesen oder Mathematik für Betriebswirte, Englischkenntnisse nach C1/C2 (ESFET) machen aus einem Juristen zwar keinen Betriebswirt und keinen Fachmann; Wissen ist flüchtig. Doch der erfolgreiche Blick über den Tellerrand macht es manchmal leichter, sich auf Fragen aus Wirtschaft und Technik einzustellen und eine gemeinsame Sicht zu finden.

Rechtsgebiete

Interessengebiete
  • Verwaltungsrecht (Baurecht, Umweltrecht, allgemein)
  • Zivilrecht allgemein (Vertragsrecht und VOB/B)
Kein Interesse
  • Familienrecht
  • Genehmigungsvorhaben Windkraft

Preise

Kostentransparenz und klare Abläufe können Überraschungen vermeiden. Der Ablauf ist folgender:
  1. Unverbindliche Anfrage,
  2. Antwort, ob Auftrag infrage kommt und in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen können,
  3. Auftrag mit Vergütungsvereinbarung, Vorschuss, Leistung, Abrechnung.
Die Vergütung wird so einfach wie möglich und so flexibel wie nötig vereinbart. Folgende Varianten sind möglich:

Varianten

  • gerichtliche Vertretung
  • gesetzliche Mindestvergütung: Abrechnung nach dem RVG
  • im Einzelfall erforderlich: Vergütungsvereinbarung, siehe allgemein
Beispiel: Vergütung nach dem RVG bei einem Gegenstandswert iHv 5.000 €
Gebühr Wertgebühr Betrag
Beispiel bei einer gerichtlichen Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Das Beispiel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot.
Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 1,3 (Schwellengebühr) 460,85 €
Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 1,2 (Schwellengebühr) 425,40 €
Post- und Telekommunikation, Nr. 7002 VV 20 %, höchstens 20,- € 20 €
Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV entfällt bei Kleinunternehmer im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung, sonst 19 % -
Summe umsatzsteuerfrei 886,25 €
  • außergerichtliche Vertretung
  • in der Regel: Vergütungsvereinbarung
  • ohne Vereinbarung: Abrechnung nach dem RVG.
Beispiel: Vergütung nach dem RVG bei einem Gegenstandswert iHv 5.000 €
Gebühr Wertgebühr Betrag
Beispiel bei einer außergerichtlichen Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Das Beispiel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot.
Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 1,3 (Schwellengebühr) 460,85 €
Post- und Telekommunikation, Nr. 7002 VV 20 %, höchstens 20,- € 20 €
Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV entfällt bei Kleinunternehmer im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung, sonst 19 % -
Summe umsatzsteuerfrei 480,85 €
Beispiel: Schreiben einfacher Art bei einem Gegenstandswert iHv 600 €
Gebühr Wertgebühr Betrag
Beispiel bei einer außergerichtlichen Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Das Beispiel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot.
Beschränkung auf Schreiben einfacher Art, Nr. 2303 VV 0,3 27,90 €
Post- und Telekommunikation, Nr. 7002 VV 20 %, höchstens 20,- € 5,58 €
Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV entfällt bei Kleinunternehmer im Zeitpunkt der Bewerkung der Leistung, sonst 19 % -
Summe umsatzsteuerfrei 33,48 €
  • allgemein und Vergütungsvereinbarung
  • Stundensatz: je nach Tätigkeit und Gegenstand zwischen 30 und 125 € mit Limit
Beispiel: Vergütungsvereinbarung für eine nicht schwierige außergerichtliche Tätigkeit:
Tätigkeit Satz Einheit
Beispiel bei einer außergerichtliche Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot. Es gilt das bei Mandatserteilung konkret vereinbarte Verzeichnis.
Grundgebühr 25 € pauschal
Lesen und Verarbeiten der Unterlagen, Dokumente etc. 30 € Stunde
Besprechung, Rücksprache, Korrespondenz 30 € Stunde
Rechtsprüfung außergerichtlich 50 € Stunde
Schriftsatz außergerichtlich 50 € Stunde
Dokumentenpauschale, Auslagen nach RVG
Umsatzsteuer (entfällt bei Kleinunternehmer) 19 % -
Korrekturen
Kostenlimit Vereinbarungssache
Erhöhung auf Mindestgebühr RVG Eine geringere als die gesetzliche Vergütung ist wirksam, sofern sie noch angemessen hoch ist. Eine Vergleichsberechnung nach Abschluss der Angelegenheit wird uU notwendig.
Beispiel: Vergütungsvereinbarung im Gerichtsverfahren
Tätigkeit Satz Einheit
Beispiel bei einer gerichtliche Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten ohne besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten oder sonstige Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot. Es gilt das bei Mandatserteilung konkret vereinbarte Verzeichnis.
Grundgebühr (sofern nicht bereits außergerichtlich beauftragt) 25 € pauschal
Lesen und Verarbeiten der Unterlagen, Dokumente etc. 30 € Stunde
Besprechung, Rücksprache, Korrespondenz 30 € Stunde
Rechtsprüfung gerichtlich 50 € Stunde
Klage, Antrag, Beschwerde, Eilrechtschutz u.dgl. m. 80 € Stunde
Rechtsprüfung 2. Instanz oder höher, EU-Recht od. sonstige besondere Schwierigkeit 100 € Stunde
Dokumentenpauschale, Auslagen nach RVG
Umsatzsteuer (entfällt bei Kleinunternehmer) 19 % -
Korrekturen
Kostenlimit Vereinbarungssache
Erhöhung auf Mindestgebühr RVG Für gerichtliche Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Das RVG sieht zahlreiche Gebührentatbestände und Anrechnungsregelungen vor, so dass eine Darstellung an dieser Stelle nicht möglich ist.
Beispiel: Vergütungsvereinbarung bei einer überdurchschnittlichen Sache
Tätigkeit Satz Einheit
Beispiel bei einer gerichtliche Vertretung: Die Sätze gelten für Angelegenheiten mit besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten oder sonstigen Umstände, die nach dem RVG für höhere Gebühren erheblich sind. Änderungen, Irrtümer und Korrekturen bleiben vorbehalten. Es handelt sich nicht um ein Angebot. Es gilt das bei Mandatserteilung konkret vereinbarte Verzeichnis.
Grundgebühr (sofern nicht bereits außergerichtlich beauftragt) 25 € pauschal
Lesen und Verarbeiten der Unterlagen, Dokumente etc. 40 € Stunde
Besprechung, Rücksprache, Korrespondenz 50 € Stunde
Rechtsprüfung 75 € Stunde
Klage, Antrag, Beschwerde, Eilrechtschutz u.dgl. m. 100 € Stunde
Rechtsprüfung 2. Instanz oder höher, EU-Recht od. sonstige besondere Schwierigkeit 125 € Stunde
Dokumentenpauschale, Auslagen nach RVG
Umsatzsteuer (entfällt bei Kleinunternehmer) 19 % -
Korrekturen
Kostenlimit Vereinbarungssache
Erhöhung auf Mindestgebühr RVG Für gerichtliche Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Das RVG sieht zahlreiche Gebührentatbestände und Anrechnungsregelungen vor, so dass eine Darstellung an dieser Stelle nicht möglich ist.

Kontakt und Impressum

Rechtsanwalt Christian Grade

Kanzlei für Verwaltungsrecht und Zivilrecht

Anschrift:
Rudolf-Diesel-Straße 12
38820 Halberstadt

Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung

Telefon:
+49 (0)163 680 5151

E-Mail:
infosalz[ät]ra-grade.de

Zuständige Rechtsaufsicht:
Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
Gerhart-Hauptmann-Straße 5, 39108 Magdeburg

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